Wir bewerten die Recyclingfähigkeit als eigenständige absolute Bewertungsgröße zur Schließung von Stoffkreisläufen und der damit verbundenen, ökologischen und ökonomischen Wertschöpfung. Letztere stets im Kontext zum Merkmal „Wertstoff“. Die Recyclingfähigkeit ist die individuelle graduelle Eignung einer Verpackung oder eines Erzeugnisses, in der Nachgebrauchsphase tatsächlich materialidentische Neuware zu substituieren; „tatsächlich“ meint hierbei, dass Erfassungs- und Verwertungsstrukturen im industriellen Maßstab die Voraussetzung bilden.
Die aktuelle Fassung unseres Anforderungs- und Bewertungskataloges deckt stets die Anforderungen des Mindeststandards der Zentralen Stelle ausnahmslos ab.
Unser Anforderungs- und Bewertungskatalog verfolgt den Anspruch eines europäischen Geltungsbereichs auf nationalstaatlicher Ebene. Hierbei ist einerseits zu berücksichtigen, dass Erfassungs- und tatsächlich vorhandene (und belieferte) Verwertungsstrukturen Voraussetzung für die Testierung der Recyclingfähigkeit durch Sachverständige des Institutes cyclos-HTP sind. Andererseits werden die Erfassungs- und Verwertungsstrukturen in den europäischen Ländern u. a. im Rahmen der Anpassung an die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinien kontinuierlich ausgebaut. Das Institut cyclos-HTP führt diesbezüglich Aktualisierungen durch, kann aber nicht gewährleisten, stets auf dem neuesten Stand zu sein. In Konsequenz werden im Prüfungszeugnis diejenigen Länder ausgewiesen, für die entsprechenden Voraussetzungen gesichert gegeben sind. Das heißt also nicht, dass außerhalb des angegebenen Geltungsbereichs keine Recyclingfähigkeit besteht, sondern lediglich, dass diese für die nicht genannten Länder nicht geprüft wurde.
Recyclierbarkeit ist die Kennzahl für das qualitative und quantitative Verhalten eines Erzeugnisses in der Nachgebrauchsphase über die jeweils spezifische Prozesskette bis zum Primärrohstoffsubstitut. Das bedeutet, dass das Erzeugnis nach dem Gebrauch über bestehende Sammeleinrichtungen erfassbar und qualifiziert sortierfähig sein muss. Es muss so aufbereitbar sein, dass eine Rezyklierung ermöglicht wird.
Zur Bemessung sind Referenzmodelle notwendig, die die existierenden Verwertungsstrukturen in den relevanten Stufen realitätsnah abbilden. In der Bewertung durchläuft das zu beurteilende Erzeugnis simulativ diese Referenzprozesskette. Diese Referenzprozessketten bezeichnen wir als Pfade. Derzeit unterscheiden wir 13 Pfade; allen gemeinsam ist, dass am Ende der Prozessabfolge ein Rezyklat produziert wird, welches materialidentische Neuware ersetzt. Die Bewertungskriterien leiten sich aus den Einflussparametern der jeweiligen Stufen der spezifischen Prozesskaskade ab.
Der Untersuchungsgegenstand bzw. Gegenstand eines Testates ist das produzierte Erzeugnis in Gänze (bei Verpackungen ohne Inhalt). Setzt der Gebrauch eine Zerlegung des Erzeugnisses in einzelne Komponenten voraus, werden diese einzeln eingestuft, untersucht und bewertet.
Die Gesamtbewertung erfolgt durch Multiplikation der nach den Kriterien ermittelten Einzelziffern. Ist das Ergebnis abweichend von 0, wird das Erzeugnis als recyclingfähig nach Prüfstandard dieses Katalogs und DIN EN ISO 13430 eingestuft. Die in Prozent ausgewiesene summarische Bewertungskennziffer ist so konfiguriert, dass sie den Wertstoffanteil des Erzeugnisses repräsentiert, der nach Gebrauch zur Ressourcenschonung durch hochwertiges Recycling und zur monetären Wertschöpfung tatsächlich verfügbar ist.
Über die Einstufung wird ein differenziertes Prüfzeugnis ausgestellt; die Gesamtbewertung wird hierbei quantitativ in "% recyclebar/recyclingfähig" ausgewiesen.